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Im Rahmen meiner insolvenzrechtlichen Tätigkeit stoße ich auch immer
wieder auf den Themenkomplex der Kontopfändung, eine Vollstreckungsmaßnahme,
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die für den Gläubiger oft ein letztes
probates Mittel ist, zumindest einen Teil seiner offenen
Forderung zu realisieren,
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die den Schuldner aber unerwartet und akut
vor weitere Zahlungsschwierigkeiten stellt.
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Hat ein Gläubiger gegen einen Schuldner für eine titulierte Forderung
einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, ist ihm damit
der Zugriff auf ihm bekannte Schuldnerkonten und die
Pfändung des bestehenden Guthabens
einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksamen Anlagen eröffnet.
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Die Reform des
Kontopfändungsschutzes führt zu einer beacht-lichen Erleichterung
in der aktuellen Situation, FÜHRT ABER
NICHT ZU EINER RESTSCHULDBEFREIUNG wie
gegebenenfalls in einem Insolvenzverfahren.
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